Aktuelles
Berater-Pflichten
"Was Verbraucher jetzt von ihrem Versicherungsberater fordern dürfen:
Mehr Sicherheit für Kunden-Versicherungsvermittler sind verpflichtet zur grundlegenden Information, Beratung und Dokumentation. Das regelt die Versicherungsvermittlerverordnung, die Ende Mai in Kraft trat. Danach haben Vermittler den Inhalt der Beratung zu dokumentieren, z.B. wichtige Vereinbarungen und Empfehlungen. Der Berater muß das Papier unterschreiben und dem Kunden aushändigen. Sollte der Kunde später das Gefühl haben, er sei falsch beraten worden, hilft die Dokumentaion dem Gericht oder Ombudsmann, den Fall zu klären. Die neue Richtlinie sieht zudem vor, dass Vermittler bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie beispielsweise ihre berufliche Qualifikation nachweisen sowie eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Darauf weist der Verband öffentlicher Versicherer hin; im Internet erreichbar unter www.voev.de"
Quelle: Das Haus Ausgabe Nordrhein-Westfalen Nr. 7-8/2007
Darlehen zur Finanzierung von Wohnungs-u. Genossenschaftsanteilen
Anleger, die in einer Haustürsituation Wohnbau-Genossenschaftsanteile zur Kapitalanlage erworben und zur Finanzierung des Beitritts ein Darlehen aufgenommen haben, können dieses bei Widerruf des Genossenschaftsbeitritts regelmäßig nicht nach den Haustürwiderrufs-u. Verbraucherkreditvoschriften rückabwickeln. Die auf den Beitritt zu einer Genossenschaft gerichtete Willenserklärung ist nach Ansicht des OLG Naumburg andres als beim Beitritt zu einer Anlagegesellschaft nicht auf den Abschluss eines Vertrages über eine entgeltliche Leistung gerichtet, vielmehr geht es in erster Linie darum, Mitglied dieser Genossenschaft zu werden. Aus diesem Grund sind auch die Vorschriften des VerbrKrG nicht auf die Erklärung zum Beitritt zu einer Genossenschaft oder zu einem Verein anwendbar und der entsprechende Beitrittsvertrag kann nicht nach §1 HWiG a.F. rückabgewickelt werden.
Quelle: OLG Naumburg, Az.: 2 U 115/05
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Konditionsgestaltung
Was den Zinssatz beeinflusst
Nicht immer erhalten Kunden die günstigsten Konditionen. Denn Banken und Versicherungen gehen bei Baudarlehen zunehmend dazu über, ihren Arbeitsaufwand und ihr Risiko mit Aufschlägen oder Rabatten beim Zinssatz zu berücksichtigen. Max Herbst, Chef der Frankfurter Finanzberatung FMH, hat zusammengetragen, wofür es Ab- und Aufschläge gibt.
Rabatt
für Darlehen über 100.000 € (bis 0,05Prozentpunkte)
bei Tilgung über ein prozent (bis 0,08Prozentpunkte)
für Volltilger (bis 0,15 Prozentpunkte)
bei Auszahlung in einem Betrag (bis 0,05 Prozentpunkte)
Aufschlag
für vermietete Objekte (bis 0,10 Prozentpunkte)
für Freiberufler (bis0,15Prozentpunkte)
für Selbstständige bis 0,25Prozentpunkte)
für Sondertilgungen (bis 0,20 Prozentpunkte)
wenn Gutachten nötig(bis0,03Prozentpunkte)
wenn keine Annuität vereinbart (bis 0,05 Prozentpunkte)
wenn keine Bereitstellungszinsen (bis 0,18 Prozentpunkte)
QUELLE: €uro am Sonntag, 26.März 2006, Seite 69
